Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch der Immobilie. Es gibt zwei Varianten: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis. Ein fehlender Energieausweis kann den Verkaufsprozess verzögern.
Ab Mai 2026 wird der Energieausweis in Deutschland und der EU vereinheitlicht, basierend auf der EPBD-Richtlinie. Die Skala ändert sich von A+ bis H auf A bis G, wobei A für Nullemissionsgebäude steht. Bestehende Ausweise gelten weiter, aber bei Verkauf, Vermietung oder größeren Sanierungen wird ein neuer Ausweis Pflicht, der konkrete Sanierungsempfehlungen enthält.
